Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Betrieblicher Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-mail an Dr. Edgar Tschech

Der Import und Export von Abfällen (Abfallverbringung) ist für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durch die Abfallverbringungsverordnung (VVA) geregelt. Diese Verordnung der Europäischen Union wurde überarbeitet und die Neufassung im April 2024 veröffentlicht. Seit dem 21. Mai 2026 sind die neuen Regelungen jetzt anzuwenden, wobei für einige Bestimmungen ein abweichender Geltungsbeginn gilt.
Die Änderungen durch die neue EU-Abfallverbringungsverordnung vermittelt Ihnen unser Online-Fachseminar Grenzüberschreitende Abfallverbringung - Aktuelle Regelungen und Neuerungen am 16. September 2026.
Während der Veranstaltung werden die Grundzüge und das System der praxisbedeutsamen Vorschriften zur Abfallverbringung umfassend dargestellt. Zudem wird gezeigt, an welchen Stellen neue Regelungen Änderungen in der Praxis mit sich bringen werden. Die Teilnehmer/-innen haben die Gelegenheit, während des Seminars ihre Frage- und Problemstellungen einzubringen und sich an den Diskussionen von Praxisbeispielen aktiv zu beteiligen.
Als Referent konnten wir Herrn Dr. Ralf Kaminski (avocado Rechtsanwälte) für Sie gewinnen.
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