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Sachverständige gem. § 18 BBodSchG: Mehrwert für Auftraggeber und Behörden - Neues BEW-Seminar

Qualifizierte Sachverständige können entscheidend dazu beitragen, bodenschutz-rechtliche Verfahren effizient, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten. Doch welchen konkreten Mehrwert bieten Sachverständige im Sinne des § 18 BBodSchG für Behörden und Auftraggeber?

In unserem Seminar Sachverständige nach § 18 BBodSchG – Mehrwert für Auftraggeber und Behörden am 16. Juli 2026 im BEW-Duisburg wird insbesondere der praktische Nutzen dieser Sachverständigen für Verwaltung und Auftraggeber beleuchtet. Sie erfahren, wie deren besondere fachliche Qualifikation die Qualität von Gutachten stärkt, fachliche Bewertungen absichert und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern, Gutachtern und Behörden erleichtert. Im Fokus stehen dabei die praktische Anwendung, die Qualitätssicherung sowie die Berücksichtigung dieser Qualifikation bei der Vergabe externer Leistungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Einblicke aus Verwaltung und Praxis zu gewinnen und Orientierung für den gezielten Einsatz von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG zu erhalten. 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Sonja Krischbach

Ihre Ansprechpartnerin:

Sonja Krischbach

Fachbereichsleiterin Altlasten / Bodenschutz, 02065 770-123, E-mail an Sonja Krischbach