Workshop für Auftraggeber, Kommunen und Ingenieurbüros
Kanalhausanschlüsse, Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben, Haltungen, Schächte und einzelne Verbindungen müssen nach dem Einbau und später wiederkehrend auf Dichtheit geprüft werden. Die Dichtheitsprüfung erscheint auf den ersten Blick technisch einfach durchführbar. Jedoch zeigt die Praxis, dass Dichtheitsprüfungen aufgrund unzureichender Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie mangelhafter technischer Ausstattung sehr häufig unsachgemäß ausgeführt werden. Dann drohen dem Auftraggeber erhebliche Folgekosten und Zeitverzögerungen und sogar Haftbarkeits- und Strafbarkeitsrisiken. Solche unangenehmen Überraschungen kann der Auftraggeber vermeiden, wenn er sich selber über die Anforderungen an Dichtheitsprüfungen und deren Ablauf sowie die Beurteilung der Prüfergebnisse gründlich informiert.
Dieser Workshop stellt alle für Auftraggeber relevanten Aspekte der Dichtheitsprüfung umfassend dar. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Regelungen der seit dem 08.11.2013 für Nordrhein-Westfalen geltenden Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).
Fragestellungen, die beantwortet werden sollen, sind z.B.:
- Welche Regelungen für die Dichtheitsprüfung gelten für Nordrhein-Westfalen? Wie sollen die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden?
- Wann und wie oft sind Dichtheitsprüfungen notwendig? Wie ist zu prüfen? Wie läuft die Dichtheitsprüfung ab?
- Welche Unternehmen können risikolos mit Dichtheitsprüfungen und Sanierungen beauftragt werden?
- Welche Überwachungspflichten obliegen dem Auftraggeber und worauf muss er konkret achten?
- Wie müssen die Prüfergebnisse protokolliert werden?
- Wann gilt eine Leitung, ein Kanal oder eine Anlage als dicht?
Was ist zu tun, wenn die Prüfung „undicht“ ergibt? In welchen Fällen muss saniert werden?