Drosselorgane bestimmen maßgeblich den Betrieb und die Entlastungstätigkeit von Regenbecken und Regenentlastungsanlagen bzw. von vor- und nachgeschalteten Anlagen. Werden Drosseleinrichtungen nicht ordnungsgemäß gewartet bzw. betrieben, hat dies einen unmittelbaren Einfluss auf nachfolgende Anlagen einschließlich der Kläranlage und das Gewässer.
In der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) werden daher u.a. Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung von Drosseleinrichtungen geregelt.
Hinweise und Erfahrungen der Wasserbehörden, Betreiber und prüfender Institutionen zeigen, dass viele der insbesondere hydromechanisch gesteuerten Drosselorgane nicht den technischen Anforderungen entsprechen. Neben unzureichender Wartung und Kalibrierung sind häufig auch technische Gründe als Fehlerquellen zu nennen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand und den rechtlichen Grundlagen und geben Ihnen Einblicke sowohl zur Vollzugspraxis wie auch Erfahrungsberichte aus Sicht der Betreiber.