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Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie - Kompaktseminar

Neuerungen und Kritikpunkte

Beschreibung

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie - Kompaktseminar
Lehrgang

Am 10. April 2024 wurde die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) im Europäischen Parlament verabschiedet. Diese enthält zahlreiche neue Vorgaben und Regelungen, mit denen ein besserer Schutz der Umwelt und Gesundheit erreicht werden soll.

Die Einführung der 4. Reinigungsstufe ist ein wichtiger Kernpunkt in der Richtlinie. Alle Kläranlagen größer 150.000 EW müssen bis 2045 eine 4. Reinigungsstufe haben. Auch kleinere Kläranlagen (>10.000 EW) müssen diese überall dort einführen, wo höhere Mikroschadstoffkonzentrationen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. An dieser Stelle soll die Umsetzung des Verursacherprinzips greifen und die Hersteller von Pharmaka und kosmetischen Produkten in die Verantwortung nehmen. Diese müssen zukünftig 80% der Kosten für den Ausbau und Betrieb der 4. Reinigungsstufe tragen.

Weitere wichtige Punkte in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie sind neue Vorgaben zum Niederschlagswassermanagement und zur Wasserwiederverwendung. Weiter soll der Sektor energieneutral und perspektivisch klimaneutral werden und gleichzeitig durch die Überwachung von Abwasser auf verschiedene Gesundheitsparameter hin zur Abwehrbereitschaft der EU gegen Pandemien beitragen.

Dieses Kurzseminar stellt die Neuerungen der Richtlinie vor und diskutiert die Kritikpunkte der Verbände und Experten der Wasserwirtschaft.

Themen

Die EU-Kommission veröffentlichte am 26.10.2022 eine neue kommunale Abwasserrichtlinie. Mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen soll ein besserer Schutz der Umwelt und Gesundheit erreicht werden. Zudem soll das Verursacherprinzip umgesetzt werden, der Sektor energieneutral und perspektivisch klimaneutral werden und gleichzeitig durch die Überwachung von Abwasser auf verschiedene Gesundheitsparameter hin zur Abwehrbereitschaft der EU gegen Pandemien beitragen.

Insbesondere die Einführung einer vierten Reinigungsstufe bis 31.12.2035 verpflichtend für alle Kläranlagen größer oder gleich 100.00 EW und die gleichzeitige Verbindlichkeit der vierte Reinigungsstufe ebenfalls für Siedlungsgebiete zwischen 10.00 und 100.00 EW überall dort eingeführt werden, wo höhere Mikroschadstoffkonzentrationen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, bis zum 31.12.2040 wird viel diskutiert.

Mit der Veröffentlichung des Legislativvorschlag von Seiten der Kommission im Oktober 2022 hat das ordentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen. Das Europäische Parlament und der Rat entwickeln parallel zueinander ihre Positionen und verhandeln anschließend gemeinsam mit der Kommission im Rahmen der sogenannten Triloge den finalen Rechtstext. Nach Annahmen des Entwurfs sollen die verschiedenen Regelungen ja nach Zielvorgabe 2030, 2035, 2040 und 2050 in Kraft treten. Es bleibt nun spannend, ob und welche Änderungen nun im Rahmen des parlamentarischen Prozesses erfolgen werden.

Das Kurzseminar zeigt die potenziellen Neuerungen auf und stellt die Kritikpunkte dar, über welche die Verbände und Experten der Wasserwirtschaft diskutieren.

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbetreibern bzw. Betreibergesellschaften und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Anna Alexandra Seuser, Becker Büttner Held, Berlin

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
129,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.