Mit der Veröffentlichung der neuen Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6) im Herbst 2024 ergeben sich für die Berufspraxis wesentliche Änderungen und Neuerungen bei der Bodenansprache, insbesondere im Umgang mit anthropogen beeinflussten Böden und Altlast(verdachts)flächen. So wurde beispielsweise ein neuer Bodentyp, der „Deposol“, eingeführt. Dieser erleichtert die Ansprache dieser speziellen Böden. Zudem wurde die Liste der anthropogenen Bildungen, also der Technogenen Substrate, im Vergleich zur KA 5 praxisorientiert strukturiert und um typische und häufig vorkommende Substrate ergänzt.
Die KA 6 enthält außerdem von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe empfohlene Datensätze, die den Vollzug des Bodenschutzrechts im vor- und nachsorgenden Bodenschutz unterstützen. Für die Gefährdungsabschätzung (z. B. im Rahmen der Untersuchung und Bewertung nach der novellierten BBodSchV) steht ein spezielles Geländeformblatt zur Verfügung, das aus der umfangreichen Bodenkundlichen Kartieranleitung Mindestdatensätze definiert, die bei der Bodenansprache – bezogen auf die konkrete Fragestellung – obligatorisch aufzunehmen sind.
In diesem Zusammenhang sind eine Reihe von Bodenparametern enthalten, die für eine fachlich fundierte Gefährdungsabschätzung von grundlegender Bedeutung sind. In der Praxis bedeutet dies, dass sowohl bei Probennahme, gutachterlicher Stellungnahme, Planung als auch im behördlichen Vollzug vertiefte bodenkundliche Kenntnisse erforderlich sind, um eine dem Bodenschutzrecht entsprechende Bewertung der Untersuchungsergebnisse vornehmen bzw. nachvollziehen zu können.
Ein weiteres Ziel des Seminars ist es, die Ansprache und das Erkennen häufig in der Praxis vorkommender technogener Substrate in anthropogen beeinflussten Böden zu vermitteln. Diese Materialien, oft als Fremdmaterial angetroffen, können Schadstoffe enthalten und stellen somit eine potenzielle Gefahr dar. Im Rahmen des Seminars werden diese Substrate „zum Anfassen“ vorgestellt – zunächst anhand von Übungen mit Musterstücken und anschließend im Gelände an Bodenprofilen. Dabei wird auch auf alle weiteren in der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Materialien eingegangen, um eine praxisnahe und verständliche Vermittlung zu gewährleisten.