Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachwei- ses der speziellen Fachkunde nach TRGS 524. Dasselbe gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwen- digen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Ihr Nutzen
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten im kontaminierten Bereich vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer BEW-internen Prüfung. Sie erhalten ein BEW-Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.