Personen, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen planen, durchführen und beaufsichtigen, müssen nach TRGS 524 regelmäßig qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen absolvieren, um ihre Fachkunde aktuell zu halten.
Aufgrund der Neuerungen im Gefahrstoffrecht sollten insbesondere Personen, die vor 2005 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. die Vorgängerversion ZH 1/183 absolviert haben, in denen die Bewertung von Gefahrstoffen und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch eine andere Gewichtung hatte, ihr Wissen dahingehend erweitern.