Bei der Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen stehen den Umweltbehörden verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, die in der Vollzugspraxis sehr unterschiedlich eingesetzt werden. Das Seminar vermittelt einen umfassenden und praxisnahen Überblick über diese Instrumente, ihre rechtlichen Anforderungen sowie ihre Vor- und Nachteile.
Einige Behörden erlassen in erster Linie Ordnungsverfügungen, um die Verantwortlichen zur Untersuchung oder Sanierung zu verpflichten. Andere Behörden setzen vorrangig öffentlich-rechtliche Verträge als kooperatives Steuerungsinstrument ein. Wieder andere Vollzugsbehörden verzichten auf rechtlich verbindliche Maßnahmen und bevorzugen das sogenannte informelle Verwaltungshandeln, bei dem die Vorgehensweise mit den Verantwortlichen in der Regel mündlich abgestimmt oder in Protokollen festgehalten wird.
Neben diesen Vorgehensweisen sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz weitere rechtliche Instrumente vor, insbesondere den Sanierungsplan sowie dessen Verbindlicherklärung nach § 13 BBodSchG. Das Seminar stellt diese Instrumente systematisch vor und ordnet sie in die Grundlagen des Verwaltungshandelns der Umweltbehörden ein.
Für jedes Instrument werden die rechtlichen Voraussetzungen, der typische Anwendungsbereich sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile ausführlich dargestellt. Zudem werden die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die einzelnen Maßnahmen erläutert. Anhand typischer Fallkonstellationen wird aufgezeigt, welches Instrument sich je nach Sachverhalt empfiehlt und wo rechtliche Risiken bestehen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung: In Übungen und anhand von Fallbeispielen erarbeiten die Teilnehmenden gemeinsam eine rechtssichere Ordnungsverfügung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie eine Verbindlicherklärung eines Sanierungsplans. Dabei werden auch die rechtlichen Anforderungen an den Erlass von Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen sowie an öffentlich-rechtliche Verträge vertieft behandelt.
Rechtliche Instrumente zur Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
Grundlagen des Verwaltungshandelns der Umweltbehörden
Beschreibung
Beschreibung
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Sie gewinnen Rechtssicherheit bei der Auswahl und Anwendung der zentralen Vollzugsinstrumente im Altlasten- und Bodenschutzrecht. Lernen Sie die Vor- und Nachteile von Ordnungsverfügung, öffentlich-rechtlichem Vertrag, informellem Verwaltungshandeln sowie Sanierungsplan und Verbindlicherklärung nach § 13 BBodSchG fallbezogen abzuwägen. In einer Praxisübung werden rechtssichere Muster gemeinsam erarbeitet – für schnellere Verfahren, weniger Konflikte und belastbare, nachvollziehbare Entscheidungen im Vollzug.
Zielgruppe
Zielgruppe
Bodenschutz-/Umweltbehörden, Ordnungspflichtige, Grundstückseigentümer/-innen, Liegenschaftsgesellschaften, Sachverständige und Gutachter/-innen, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.
Themen/Programm
Themen/Programm
Grundlagen des Verwaltungshandelns der Umweltbehörde
- Übersicht über informelles Verwaltungshandeln
- Die Ordnungsverfügung
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag
- Die Verbindlicherklärung eines Sanierungsplans
- Vor- und Nachteile dieser Instrumente
Rechtsschutzmöglichkeiten
Rechtliche Anforderungen an und praktische Übungen zu...
- dem Erlass von Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen
- öffentlich-rechtlichen Verträgen
- der Verbindlicherklärung eines Sanierungsplans
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Christoph Schmälzger, Dez. 52, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
- Nikolaus Söntgerath, Rechtsanwalt, Bereich Recht und Personal, AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
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725,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
670,00 €
|
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Bezirksregierungen und LANUK NRW
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570,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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190,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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630,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.