Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist ein zentrales Ziel des Arbeitsschutzes. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten die regelmäßige Wartung und sicherheitstechnische Überprüfung von Regalanlagen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen – unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfintervalle richten sich nach den jeweiligen Betriebsverhältnissen und können variieren. Unabhängig davon ist jede Nutzerin und jeder Nutzer verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Regalanlagen zu überzeugen (§ 4 BetrSichV).
Das angebotene Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die im Sinne der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 als „zur Prüfung befähigte Personen“ für Regalanlagen bestellt werden sollen. Die TRBS 1203 beschreibt konkret die Anforderungen an befähigte Personen: Diese müssen über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung sowie fundierte Kenntnisse über die relevanten Werkstoffe und Konstruktionsprinzipien verfügen.
Ergänzend dazu verweist die DGUV Information 208-061 auf die Notwendigkeit, ortsfeste Regale mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen. Unsere Schulung vermittelt praxisnah das erforderliche Fachwissen zur Durchführung dieser Prüfungen nach den anerkannten Regeln der Technik.