Das sachkundige Personal auf Schadstoffsammelstellen muss in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, an einer Fortbildungsschulung (Punkt 4.4) teilnehmen.
Das bleibt auch nach der Novellierung der TRGS 520 so. In unserem Seminar erfahren Sie die Änderungen der neuen Regelung.
Insbesondere sind folgende Kenntnisse zu vermitteln:
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Arbeitsschutzvorschriften
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Im Seminarverlauf frischen die Teilnehmenden ihre Kenntnisse auf.