
Abbruch‐, Sanierungs‐ und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten (z. B. Asbestzementrohre, Fassadenverkleidungen, Asbestzementplatten etc.) bergen gesundheitliche Gefahren. Sie dürfen nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand Januar 2007) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die in der Lage sind, diese Gefahren einzuschätzen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Neben der passenden sicherheitstechnischen Ausstattung benötigen sie dazu sachkundige Mitarbeiter. Für den Umgang mit Asbestzementprodukten ist ein vereinfachter Sachkundenachweis erforderlich.