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Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken

Bundesweit behördlich anerkanntes Seminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV

Beschreibung

Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken
Seminar

Aktuelle Rechtsvorschriften, Praxisratschläge und Erfahrungsaustausch

Nach der Abfallbeauftragtenverordnung ist für Krankenhäuser/ Kliniken ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben.

Gemäß § 9 Abfallbeauftragtenverordnung besteht für einen Abfallbeauftragten eine Fortbildungspflicht alle 2 Jahre, um sich auf dem aktuellen Stand zu halten und die betreffende Einrichtung rechtssicher beraten zu können. Der Arbeitgeber hat diese Fortbildung sicher zu stellen.

Dass Krankenhäuser einen Abfallbeauftragten benötigen, begründet sich mit der Vielfalt an Abfällen, in der Regel auch viele branchenspezifische „Sonderabfälle“.

Der Fortbildungslehrgang, der seit über 10 Jahren im BEW angeboten wird, richtet sich speziell nur an Abfallbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, so dass gezielt auch branchenspezifische Aspekte und Probleme der Abfallwirtschaft besprochen und erörtert werden können. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass es auch zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern kommt. Das Seminar ist also nicht nur durch Vorträge geprägt. Vielmehr wird die Praxis des Abfallbeauftragten über einen Fragenkatalog bearbeitet, der den „roten Faden“ für den Seminartag bildet.

Das Seminar beinhaltet dabei zum einen Themenschwerpunkte, die zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehören. Zum anderen wird flexibel auf aktuelle, für Krankenhäuser relevante Änderungen im Abfallrecht eingegangen, ebenso auf akute Fragen der Teilnehmer.

Nutzen Sie die Möglichkeit zum Besuch eines Seminars, in dem nur Teilnehmer/ -innen aus dem Gesundheitswesen sitzen!

DER LEHRGANG IST VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE BUNDESWEIT ANERKANNT (UNTERE ABFALL­WIRTSCHAFTSBEHÖRDE DER STADT ESSEN / ANERKENNUNGSBESCHEID VOM 23.06.2017).

Themen

Programm

 

  • Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Umsetzung in die
    Praxis und damit verbundene Probleme

  • Der Abfallbeauftragte auch als beauftragte Person für Gefahrgut mit Behandlung der in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen des Gefahrgutrechts
  • Rechtssichere Übergabe der Abfälle an Entsorger
  • Rechtlich relevante Neuerungen im Abfallrecht und die Anwendung in der Praxis der Krankenhäuser (u.a. neue Gewerbeabfallverordnung)
  • Andere relevante rechtliche Vorgaben, die Schnittstellen zum Abfallrecht haben
  • Hinweise zur Optimierung der Abfallerfassung und zur Sammlung und Entsorgung spezieller Abfälle

  • Möglichkeiten zur Information und Motivation der Beschäftigten zur Abfallsammlung
  • Schnittstellen zu anderen Beauftragten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Fragen aus dem Alltagsgeschäft: Es wird flexibel auf die Fragen der TeilnehmerInnen eingegangen
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Abfall- und Umweltbeauftragte aus Kliniken und allen weiteren Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

Dozenten/Dozentinnen

  • Gerd Schäfer, Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum gGmbH, Bochum

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
495,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
440,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.