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Neuigkeiten für Gewässerschutzbeauftragte

Seminar für die regelmäßige (jährliche) Fortbildung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz im Sinne der §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz

Beschreibung

Neuigkeiten für Gewässerschutzbeauftragte
Lehrgang

Wichtige wasserrechtliche Regelungen und deren betriebliche Umsetzung

Zu den wichtigsten Handwerkszeugen des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gehören das Wissen über die umweltrechtlichen Anforderungen an die technischen Anlagen, die Fähigkeit zum sicheren Umgang mit den zahlreichen und komplizierten umweltrechtlichen Vorschriften und Regelungen sowie die fachkompetente Kommunikation mit den Behörden. Die Rechtskenntnisse des Gewässerschutzbeauftragten müssen deshalb stets auf dem aktuellsten Stand bleiben, um die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können, die Rechtssicherheit gewährleisten und Haftungsrisiken vermeiden.

Ebenso fordert der Gesetzgeber, dass Sie, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz, Ihre Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch (mindestens alle 2 Jahre, besser jährlich) von geeigneten Fachseminaren auf dem aktuellen Stand halten. Aufgrund der vielen und schnell erfolgenden Neuerungen und Änderungen der rechtlichen Vorgaben für den betrieblichen Gewässerschutz empfehlen wir Ihnen einen jährlichen Fortbildungsrhythmus.

Während des ersten Seminartages steht das Recht der Abwasserbeseitigung sowie die Anwendung wichtiger Rechtsvorschriften in der Praxis des Gewässerschutzbeauftragten im Fokus. Innerhalb des zweiten Seminartages werden Ihnen die wesentlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgestellt und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen umfassend erläutert. Immer wieder steht dabei die Frage „Wie können die zahlreichen rechtlichen Anforderungen vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umgesetzt werden?“ im Mittelpunkt. Weiterhin bietet das Seminar ausreichend Gelegenheiten für die Klärung Ihrer individuellen Problemstellungen gemeinsam mit den Referenten und für einen regen Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Themen

1. Tag: Abwasserbeseitigung

  • Recht der Abwasserbeseitigung, u.a.
    • Wasserrahmen-Richtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetze der Länder
    • Wasserrechtliche Grundsätze und Prinzipien
    • Abwasserbeseitigung (Umfang, Inhalt, Pflichtenzuweisung und Überlassungspflicht)
    • Pflichtenübergänge
    • Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen, Betretungsrechte
    • Zulassungsverfahren bei Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen / Zulassungsverfahren für Abwasseranlagen
    • Kombinierter Ansatz und Gewässerbewirtschaftung
      (Emissions- und damit zusammenhängende Anforderungen, Güteanforderungen, Verschlechterungsverbot)
    • Bewirtschaftungsplanung
    • Novelle des Abwasserabgabengesetzes
  • Betriebliche Praxis und deren Problemstellungen
    • Genehmigung und Überwachung von Direkt- und Indirekteinleitungen
    • Abwasserverordnung und deren Anhänge
    • Anforderungen Indirekteinleitungen (DWA A 115, kommunale Entwässerungssatzungen)
    • Behördliche Überwachung / Betriebliche Selbstüberwachung
    • Neuere Technologien zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwässern

2. Tag: Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze
  • Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Baurecht, Betriebssicherheitsverordnung, Immissionsschutzrecht
  • Technische Regeln wassergefährdende Stoffe
  • Unterschiede zwischen der neuen AwSV und den alten VAwS sowie der aktuelle Handlungsbedarf
  • Aktuelle Bau- und Anlagentechnik
  • Behördliche Verfahren, Anforderungen an die Antragsunterlagen
  • Fremd- und Eigenüberwachung
  • Betreiberpflichten
  • Bearbeitung von Fallbeispielen
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Gewässerschutz- und Umweltbeauftragte aller Branchen und sonstige interessierte Personen.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Uwe Nachstedt, horst weyer und partner Ingenieur-Gesellschaft für Verfahrenstechnik, Düren
  • Dr. Michael Rottschäfer, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
690,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
620,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.