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Kursnummer UA063
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Umweltbetriebsorganisation von Unternehmen

Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Aktuell werden keine Termine angeboten.

Themen

Computer mit virtuellen Symbolen
Seminar
  • Rechtliche Grundlagen der umweltschutzsichernden
    Betriebsorganisation
    • Rechtliche Vorgaben für die Betriebsorganisation
    • Umweltrechtliche Haftungsrisiken
    • Haftungsrisiken nach Strafrecht und
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Zivilrechtliche Haftungsrisiken
    • Haftungsentlastung durch Delegation,
    • Überwachung und Kontrolle, Schulung und Weiterbildung sowie Dokumentation
    • Haftungsentlastung durch Versicherungsschutz

  • Analyse von Schwachstellen betrieblicher Organisations­strukturen anhand ausgewählter Fallbeispiele, u.a.
    • Aufbauorganisationen
    • Betriebsanweisungen
    • Betriebsordnungen
    • Funktionsbeschreibungen
    • Reorganisation eines Familienbetriebes

  • Wege zur maßgeschneiderten Betriebsorganisation
    • Maßnahmen zur betrieblichen Risikominimierung
    • Genehmigungsmanagement
    • Unternehmensmanagementsystem
    • Delegation, Überwachung und Kontrolle, Schulung
    • und Weiterbildung, Dokumentation
    • Betriebsinterne Kommunikation
    • Kommunikation mit Behörden, Kunden und
    • der Öffentlichkeit
    • Verhalten im Schadensfall
    • Verhalten im Ermittlungsverfahren
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Geschäftsführer/-innen, Betriebsleiter/-innen, Umweltverantwortliche, Umweltbeauftragte und Managementsystembeauftragte in Unternehmen

Anerkennungen

  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Störfallbeauftragte

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.