Risiken und Maßnahmen zur Vermeidung in der betrieblichen Praxis
Bei den rechtlichen Vorgaben für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz geht die Tendenz hin zur Deregulierung. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Betriebssicherheitsverordnung. Auf der einen Seite bringt die Deregulierung den Unternehmen zwar weniger Vorgaben und weniger Überwachung, auf der anderen Seite steigt jedoch die betriebliche Eigenverantwortung an. So sind die steigenden Anforderungen bei der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz trotz der Deregulierung weiterhin zu erfüllen. Außerdem sind mit der Zunahme der Eigenverantwortung der Unternehmen auch höhere Haftbarkeits- und Strafbarkeitsrisiken verbunden.
Dieses Seminar macht Ihnen die tatsächlich relevanten Haftbarkeits- und Strafbarkeitsrisiken in Betrieben anhand von Fallbeispielen deutlich und zeigt Ihnen auf, wie sich diese durch eine dem Unternehmen angepasste Betriebsorganisation auf ein Minimum begrenzen lassen. Die Anforderungen an eine gerichtsfeste Organisation, insbesondere auch im Hinblick auf die Deregulierung, werden aufgezeigt und die praktische Vorgehensweise beim Aufbau einer solchen intensiv besprochen.
Für den Fall, dass es dennoch zu Ermittlungs- und Gerichts-verfahren kommt, gibt die Veranstaltung Handlungsempfehlungen und Tipps, um unangenehme Folgen soweit wie möglich zu vermeiden. Der Besuch dieser Veranstaltung setzt dabei keine speziellen Vorkenntnisse voraus, da die juristischen Grundlagen und Zusammenhänge im Verlauf der Veranstaltung anschaulich vorgestellt und ausführlich erklärt werden.
Das Seminar ist bundesweit behördlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV.