Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds = VOC) tragen u.a. zur Entstehung des sogenannten Sommersmogs bei. Zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen von VOC gelten Anforderungen an industrielle und gewerbliche Anlagen der Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, Kapitel V bzw. der 31. BImSchV.
Im Rahmen des Seminars werden die Anforderungen der 31. BImSchV ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei werden die neu in die 31. BImSchV aufgenommenen Regelungen besonders berücksichtigt. Darüber hinaus sollen in Form eines Workshops praxisrelevante Themenschwerpunkte anhand von Fallbeispielen betrachtet werden. Ziel der Veranstaltung ist eine umfassende Behandlung des Themas "Anwendung der 31. BImSchV". Den Teilnehmer/-innen wird ausreichend Gelegenheit geboten, ihre individuellen Problemstellungen zur Sprache zu bringen und mit den Referenten zu diskutieren.
Dieser Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.
Die novellierte Lösungsmittelverordnung - 31. BImSchV
Wichtige Anforderungen an den Anlagenbetrieb:
- Reduzierungspläne, Lösungsmittelbilanzen, diffuse Emissionen
Anwendung des Standes der Technik, Abgrenzung TA Luft – 31. BImSchV
Fallbeispiele zur Anwendung der 31. BImSchV in der Praxis
Übungen zu Lösungsmittelbilanzen und Reduzierungsplänen
Emissionsmessungen
Praxis der Anlagenüberwachung