Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und hat daher für den Umweltschutz eine herausragende Bedeutung. In letzter Zeit wurden sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene eine Reihe neuer Vorschriften veröffentlicht, die in Verfahren häufig eine Verunsicherung sowohl bei den Antragstellern als auch bei den beteiligten Behörden verursachen.
Das Seminar informiert die Teilnehmenden umfassend über die neuen Vorgaben für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Welche Rechtsentwicklungen, aktuell und mittelfristig, gibt es im Immissionsschutz- und Anlagenrecht?
- Welche Antworten auf immissionsschutzrechtliche Fragen gibt es in NRW?
- Welche besonderen immissionsschutzrechtlichen Regelungen gelten für Anlagenbetreiber in der Gasmangellage?
- Wie lassen sich immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigen?
- Was bringt die Novelle der EU-Industrieemissions-Richtlinie?
- Welche neuen Regelungen brachte die Novelle der TA-Luft und wie können die neuen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden? Wie sieht die Umsetzung bei Altanlagen aus?
- Welche Änderungen bringt die neuen BVT-Schlussfolgerungen Abfallverbrennung und die Novelle der 17. BImSchV?
- Wie ist die neue 44. BImSchV für mittlere Feuerungsanlagen umzusetzen? Wie sind die Antworten auf die bislang aufgetretenen Zweifelsfragen?
- Welche Änderungen und Entwicklungen gibt es im Treibhausgas-Emissionshandel?
- Welche abfallrechtlichen Anforderungen sind bei der Genehmigung/Überwachung von BImSchG-Anlagen zu erfüllen? Was ist Nebenprodukt, was ist Abfall?
- Welche neueren Entwicklungen gibt es beim Lärmschutz?
- Welche neuen Regelungen gibt es im Störfallrecht?