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Neue Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen und das Genehmigungsverfahren

Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Neue Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen und das Genehmigungsverfahren
Seminar

Aktuelle immissionsschutzrechtliche Regelungen rechtskonform umsetzen

Für die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind, gibt es eine ständig wachsende Zahl immissionsschutzrechtlicher Regelungen und Vorschriften. Diese beruhen zu einem hohen Anteil auf europarechtlichen Vorgaben (u.a. IE-Richtlinie, UVP- Richtlinie, Seveso-III-Richtlinie), die der nationalen Umsetzung bedürfen. Die vorhandenen nationalen Vorschriften (u.a.
BImSchG, BImSchVen, TA Luft und GIRL, AbwV, TA Lärm) sind anzupassen oder es sind neue nationale Regelungen zu schaffen. Aktuelle umweltwissenschaftliche Erkenntnisse und die besten verfügbaren Techniken werden weiterentwickelt und europäische Vorsorgeansätze etabliert (z.B. die Anforderungen gemäß der BVT-Schlussfolgerungen, der Ausgangszustandsbericht, die Betrachtung von „critical loads“ bei Schadstoffeinträgen in Schutzgebiete).

Durch den Besuch dieses Seminars aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse und erweitern Ihr Praxis-Know-how auf dem Gebiet des Immissionsschutzes. So werden Sie im betrieblichen Alltag weiterhin rechtssicher und effizient agieren können! Ziel der Veranstaltung ist Ihre umfassende Information über die aktuellen neuen rechtlichen und technischen Anforderungen an BImSchG-Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Änderungen sowie Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes. Darüber hinaus werden derzeit wichtige Themen aus den Bereichen Anlageninspektionen, Änderungen der TA Luft und die aktuellen naturschutzfachlichen Genehmigungsanforderungen behandelt. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren als auch die Konsequenzen für die Anlagenüberwachung betrachtet.

Themen

  • Aktuelle Fragen des Umweltrechts auf europäischer Ebene
    • IE-Richtlinie, BAT-Reference-Documents (BREFS),
      BVT-Schlussfolgerungen: aktueller Stand, Umsetzung und Relevanz in Genehmigungs- und Überwachungs-
      verfahren
    • NEC/NERC-Richtlinie
    • RED II – Richtlinie und anerkannte Zertifizierungssysteme

  • Umsetzung des EU-Umweltrechts in nationales Recht, u.a.
    • Neuerungen bei der Anlagenzulassung (BImSchG /
      BImSchVen) / Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren / Ausgangszustandsbericht im Genehmigungsverfahren / Rückführungspflicht bei der Anlagenstilllegung
    • Überwachung von Boden und Grundwasser
      (§ 21 Abs. 2a der 9. BImSchV), aktuelle Arbeitshilfe von LABO, LAWA und LAI
    • Neue naturschutzfachliche Genehmigungs-
      anforderungen
    • Neues UVPG und aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile mit Relevanz für das BImSchG-Verfahren

  • Durchführungsvorschriften und deren Umsetzung
    an Fallbeispielen:
    • Änderungen des BlmSchG / der BlmSchVen im Hinblick auf die aktuelle Energiekrise
    • 44. BImSchV
    • TA Luft 2021 und TA Lärm — Umsetzung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren und durch nachträgliche Anordnungen

  • Umsetzung der Anforderungen für den rechtskonformen Anlagenbetrieb (Anlagenüberwachung / medienübergreifende Umweltinspektionen)
  • Umfeldanalyse und vorbeugender Immissionsschutz / Das BauGB und die Bedeutung des Planungsrechtes im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Geschäftsführer/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Behördenvertreter/-innen.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Stefan Bräker, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
  • Thomas Terstappen, Bezirksregierung Köln, Köln

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
495,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
445,00 €
Behörden*
300,00 €
Kommunen*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.