Seit dem 06.01.2011 gilt die europäische Industrie-Emissions-Richt-linie (Industrial Emissions Directive — IED / 2010/75/EU). Am 2. Mai 2013 sind die deutschen Regelungen zur Umsetzung der IED in Kraft getreten.
Auf der Grundlage der oben genannten Rechtsvorschriften gelten heutzutage detaillierte Regelungen über die Häufigkeit und den Umfang der Anlagenüberwachung. So soll gewährleistet werden, dass die Umweltüberwachung von Industrieanlagen innerhalb der EU einheitlich erfolgt und strenge Mindeststandards eingehalten werden.
Gemäß der IED müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des Umweltinspektionsplans müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen.
Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die aktuellen und die aufgrund der Novelle der EU-Industrie-Emissions-Richtlinie geplanten neuen europäischen Vorgaben für die Anlagenüberwachung dargestellt und erörtert. Anschließend wird zu aktuellen Themen für die Überwachungspraxis vorgetragen und diskutiert.
Die Veranstaltung will den zuständigen Umweltbehörden und Anlagenbetreibern aktuelle Informationen und Erfahrungen für die Überwachung von Industrieanlagen liefern. Die Veranstaltung kann auch von Anlagenbetreibern genutzt werden, um sich über die Anforderungen der behördlichen Umweltinspektionen zu informieren und sich gezielter vorbereiten zu können.
Die Veranstaltung ist eine Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV und bundesweit behördlich anerkannt.