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Beschwerdemanagement im Immissionsschutzrecht Wappenseminare durch das BEW

Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und Erfahrungsaustausch — Workshop für Mitarbeiter/-innen von oberen und unteren Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden

Beschreibung

Beschwerdemanagement im 
Immissionsschutzrecht
Workshop

SICHERER UMGANG MIT BESCHWERDEN: SYSTEMATISCHE AUFNAHME UND BEARBEITUNG — SACHGERECHTE UND RECHTSSICHERE REAKTION

Beschwerden über Umwelteinwirkungen, wie z.B. Luftverunreinigungen und Geräusche, gehören zum Alltag in allen Bereichen in denen Arbeit und Wohnen aufeinandertreffen. Die bei den Umweltbehörden eingehenden Beschwerden sind rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Beschwerdeführenden und Beschwerdeverursachenden zu bearbeiten. Schließlich ist die Beschwerdebearbeitung über Immissionen, die von Anlagen ausgehen, ein zentraler Bestandteil und gleichzeitig wichtiger Ausgangspunkt für die Anlassüberwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz. Gerade der Fall von ENVIO in Dortmund hat gezeigt, wie wichtig die Beschwerde als Indizgeber bzw. Auslöser für das behördliche Eingreifen sein kann. Auch nach der Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) stellt das deutsche Recht die Überwachung vermehrt auf Hinweise aus der Bevölkerung ein.

Beschwerden erreichen die Behörden auf sehr unterschiedlichen Wegen. Von den Referenten werden auch praktikable Vorschläge zur Organisation der Aufnahme solcher Beschwerden vorgestellt. Sie müssen systematisch erfasst, ausgewertet und dem Arbeitsvorgang zugeordnet werden. Dieses Fachseminar liefert das hierzu erforderliche rechtliche und technische Fachwissen und vermittelt wichtige Vollzugserfahrungen. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. In Form eines Workshops haben die Sie die Möglichkeit, eigene Beschwerdefälle einzubringen, Erfahrungen mit der Bearbeitung auszutauschen und mit den Referenten und Spezialisten zu diskutieren.

Themen

  • Rechtsgrundlagen für die Beschwerdebearbeitung, u.a.
    • Besonderheiten der durch Beschwerden angestoßenen Verwaltungsverfahren
    • TA Lärm
    • Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
    • Erlasse in NRW zu den Beschwerdebereichen Lärm (u.a. Gaststättenlärm, Nachbarschafts- und Freizeitlärm, Sportanlagen), Luft, Gerüche, Licht
  • Beschwerden aufgrund von Lärm
    • Lärmimmissionen aus gewerblichen und technischen
      Anlagen (anlagentypische Betriebsgeräusche, Neben­anlagen wie z.B. Lüftungs- und Klimaanlagen)
    • Lärmimmissionen aus Sport- und Freizeitaktivitäten
      (u.a. Sportanlagen, Musik, Jahrmärkte)
    • Schutz der Nachtruhe — § 9 LImSchG / TA Lärm / Nachtarbeit / Frühanlieferungen
  • Beschwerden aufgrund von Stäuben
    • Staubimmissionen aus gewerblichen und technischen
      Anlagen
    • Staubimmissionen biologischer Herkunft
  • Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil I
    • Kleinfeuerungsanlagen, Landwirtschaft,
      Lebensmittelbetriebe
  • Beschwerden aufgrund von Gerüchen, Teil II
    • Gewerbliche und industrielle Quellen
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Obere und untere Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung von Nachbarbeschwerden beschäftigt sind.

Dozenten/Dozentinnen

  • Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Joachim Krusenbaum, Stadt Essen, Essen
  • Martin Ohlms, Kreis Borken, Borken
  • Christian Sustrath, Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.