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Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Wappenseminare durch das BEW

Grundseminar zu wichtigen Regelungen zum Naturschutz und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Beschreibung

Europäische Naturschutzbestimmungen 
in der Planungs- und Genehmigungspraxis
Workshop

RECHTLICHE UND FACHLICHE GRUNDLAGEN, RECHTSPRECHUNG UND VOLLZUGSERFAHRUNGEN

Der Rechtsrahmen für die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. nach dem BImSch-, Bau- oder Wasser-recht) entwickelt sich mit ungebrochener Dynamik. Zu einem zentralen Konfliktfeld in Verfahren sind in den letzten Jahren die europäischen Naturschutzbestimmungen geworden. Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Arten- und Habitatschutz (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) stellen Planer, Vorhabenträger und den behördlichen Vollzug vor große Herausforderungen.

Wichtige Fragestellungen sind zum Beispiel:

  • Wann und wie sind Vorhaben auf Ihre Verträglichkeit mit FFH- und Vogelschutz-Gebieten (Natura 2000) hin zu prüfen?
  • Welche Konsequenzen hat das Vorkommen geschützter Arten im Einwirkungsbereich eines Vorhabens?
  • Wie kann das Thema Stoffeinträge (z.B. Stickstoff) rechtskonform bearbeitet werden?
  • Wie lassen sich Summationswirkungen betrachten?
  • Unter welchen Umständen kann ein Vorhaben trotz erheblicher Beeinträchtigungen dennoch zugelassen werden?
  • Was ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu beachten?

 

In der Veranstaltung werden diese und andere aktuelle Fragen zum europäischen Naturschutzrecht aufgegriffen und vertieft erörtert. Dabei fließen neueste Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie aus der aktuell laufenden Fortschreibung der NRW-Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz mit ein.

Ziel ist es, die Betroffenen für Probleme zu sensibilisieren, die bislang möglicherweise eher als Randthemen wahrgenommen worden sind. Für die Planungs- und Genehmigungspraxis werden konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt.

Themen

  • Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes
    aus rechtlicher und fachlicher Sicht
  • Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung/ Einbindung
    in Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Die relevanten Schutzkategorien/ planungsrelevante Arten
  • Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote
  • Artenschutz und erneuerbare Energien (v.a. Windenergie)
  • Anforderungen an die Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
  • Das europarechtliche Ausnahmeverfahren
  • Ablauf und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung/
    Einbindung in Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Die relevanten FFH-Lebensräume/ FFH-Arten
  • Bewertung von Beeinträchtigungen und Summationsprüfung
  • FFH-Verträglichkeit und Stoffeinträge
    (v.a. „Stickstoff-Problematik“)
  • Anwendung von Arbeitshilfen und Fachinformations-
    systemen des Landes NRW
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionschutz-, Wasser-, Bau- und Landschaftsbehörden sowie Antragsteller und Gutachterbüros, die sich mit Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen beschäftigen.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
660,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
595,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
475,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.