Das Immissionsschutzrecht regelt die Zulassung und Überwachung von gewerblichen Anlagen und hat daher sowohl für den Umweltschutz wie auch für die Industrie eine herausragende Bedeutung. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrads trifft es eine Vielzahl von Vorgaben. Die Behördenentscheidungen werden dadurch auch im Interesse der Wirtschaft berechenbar.
Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzrechts werden durch Vorschriften des UVPG und des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie etwa des VwVfG und der VwGO, ergänzt, was zu einer komplexen Rechtslage führt. Die Anwendung des Immissionsschutzrechts in der Praxis ist aufgrund der Aufgabenstellung, einen festen Rahmen für gewerbliche Tätigkeit zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen, einer hohen verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte unterworfen.
Ein rechtssicheres Verwaltungshandeln setzt daher weitreichende Kenntnisse nicht nur technischer Fragestellungen, sondern auch verwaltungsrechtlicher Anforderungen voraus.
Verwaltungsrechtliche Fragestellungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Das Genehmigungsverfahren
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, die bereits über Praxiserfahrungen in der immissionsschutzrechtlichen Zulassung und entsprechende Kenntnisse verfügen.
Themen/Programm
Themen/Programm
09:15 bis 09:30
Begrüßung
Veranstaltungsleitung: Anne Marienberg, Monika Agatz
09:30 bis 10:15
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens
- Bedeutung und Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
- Rechtsformen der immissionsschutzrechtlichen Zulassung
10:15 bis 11:00
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Praix
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Monika Agatz
11:00 bis 11:15
Diskussion und Fragen
11:15 bis 11:30
Kaffeepause
11:30 bis 12:15
Inhalt und Aufbau des Genehmigungsbescheides
Antje Koch
12:15 bis 12:30
Diskussion und Fragen
12:30 bis 13:30
Mittagspause
13:30 bis 14:00
Rechtsbehelfe einschl. UmwRG
Antje Koch
14:00 bis 15:00
Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG und 9. BImSchV
Falk Schulze
15:00 bis 15:15
Diskussion und Fragen
15:15 bis 15:30
Kaffeepause
15:30 bis 16:15
Aktuelle Fragen im Immissionsschutzrecht
- u. a. aktuelle Änderungen BImSchG, aktuelle Vorschriften
Anne Marienberg
16:15 bis 16:30
Diskussion und offene Fragen
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Monika Agatz, FB Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Kreis Borken, Borken
- Antje Koch, Referat V-2 „Rechtsangelegenheiten“ und V-8 „Immissionsschutz bei erneuerbare Energien“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Anne Marienberg, Referat V-2 „Rechtsangelegenheiten“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Falk Schulze, Referat VIII A-5, „Fachübergreifendes Umweltrecht, Rechtsangelegenheiten, Flächenschutz“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
430,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
415,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
325,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
95,00 €
|
|
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
395,00 €
|
| Online-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
405,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
390,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
300,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
370,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.