Die regelmäßige Umsetzung der Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie stellt alle Beteiligten, besonders die Städte und Gemeinden, vor wiederkehrende Herausforderungen. Einige haben in den Vorrunden schon Erfahrungen gesammelt. Andere werden sich in der 5. Runde erstmalig mit der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung befassen.
Die nächsten Lärmkarten sind bis zum 30.06.2027 zu erstellen. Für die Nicht-Ballungsärume in Nordrhein-Westfalen übernimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) wieder diese Aufgabe und möchte einen Überblick über die Grundlagen und Inhalte der Kartierung und die Beteiligungsmöglichkeiten geben.
Sobald die Lärmkarten vorliegen, kann mit der Lärmaktionsplanung gestartet werden. Die Lärmaktionspläne sind bis zum 18.07.2029 aufzustellen. Auch bei dieser Aufgabe bietet das LANUK in Nordrhein-Westfalen auf unteschiedlichste Weise Unterstützung an.
Das Umweltbundesamt stellt die aktuellen Entwicklungen und die neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich Umgebungslärm in Deutschland und der EU vor. Die Umweltwirkung und die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm sind darüber hinaus wichtige Aspekte für eine Lärmminderungsplanung.
Die NRW.Bank wird die aktuellen Fördermöglichkeiten für Kommunen vorstellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der indirekten Förderung von Maßnahmen, die einen positiven Einfluss auf die lokale Lärmsituation haben können. Die Prozesse der Lärmsanierung an Straßen werden für Nordrhein-Westfalen vorgestellt, dies auch unter Bezugnahme auf die "Sanierungsoffensive NRW".
Den Abschluss des Seminars soll ein Gedanken- und Erfahrungsaustausch zum Komplex der Lärmminderungsplanung darstellen.
Umgebungslärmrichtlinie
Aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung sowie individuelle Frage- und Problemstellungen
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Fachkräfte von Bundes- und Privatbahnen, Flughäfen, Verbänden sowie akustische Sachverständige und Planer
Themen/Programm
Themen/Programm
- EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Bundesgesetzliche Regelungen (§§ 47 a-f BImSchG, 34. BImSchV)
- Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
- Evaluierung der Prozesse der Lärmminderungsplanung
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen, Planung von Maßnahmen, Festsetzung von Ruhigen Gebieten
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
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450,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
435,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW
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325,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
420,00 €
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| Online-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
|
425,00 €
|
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
410,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW
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300,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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395,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.