
Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt eines der effektivsten Instrumente zur gesamtstädtischen Lärmbekämpfung dar. Die EG-Kommission hat dies erkannt und mit der Umgebungslärmrichtlinie einen europaweit rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen geschaffen.
Aktuell liegen die Lärmkarten der 3. Runde vor. Sie wurden flächendeckend für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen Nordrhein-Westfalens erstellt und über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Auf dieser Grundlage haben die Städte und Gemeinden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmaktionspläne erarbeitet. Die Lärmaktionspläne der 3. Runde waren Ende 2018 an die EU-Kommission zu melden. Aktuell läuft die Umsetzung der Maßnahmen.
In dem Seminar werden aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Impulsvorträgen behandelt. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge sollen Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zur Sprache gebracht und mit den Referenten behandelt werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt dabei auf dem Bereich der kommunalen Zustän-digkeit (NRW).
Sie werden gebeten, wenn möglich Ihre Frage- und Problemstellungen bis zum 09.03.2020 vorab dem BEW zuzusenden (unter Angabe der Kurs-Nr. DW089E2003 an booms@bew.de), um die Veranstaltung zielgerichtet vorbereiten zu können.
- EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Bundesgesetzliche Regelungen (§§ 47 a – f BImSchG, 34. BIm-SchV)
- Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
- Mögliche Minderungsmaßnahmen und –konzepte
- Mitwirkung der Öffentlichkeit
- Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen
- Verknüpfung mit der Luftreinhalteplanung
- Ergebnisse und Erfahrungen aus den ersten drei Umsetzungsstufen
- Umsetzungsprobleme und mögliche Lösungen