Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt eines der effektivsten Instrumente zur gesamtstädtischen Lärmbekämpfung dar. Die EG-Kommission hat dies erkannt und mit der Umgebungslärmrichtlinie einen europaweit rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen geschaffen.
Die neuen Lärmkarten der 4. Runde für das Land Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2022 über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Sie zeigen flächendeckend die Lärmbelastung für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Auf dieser Grundlage müssen die Städte und Gemeinden nun unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmaktionspläne der 4. Runde erarbeiten. Sie sind bis Ende 2024 an die EU-Kommission zu melden. Nach wie vor ist für die Lärmaktionsplanung in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
In dem Seminar werden aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Impulsvorträgen behandelt. Aktuell geht es vor allem um Informationen und Hilfestellungen für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde durch die Kommunen. Ziel ist es, sowohl eine wirksame Lärmaktionsplanung zu erreichen als auch das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge sollen Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zur Sprache gebracht und mit den Referenten behandelt werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt dabei auf dem Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW).