In der Umwelt können Geruchsbelästigungen durch Luftverunreinigungen aus einer Vielzahl von Quellen wie z. B. Tierintensivhaltungen, Biogasanlagen, Lebens- und Futtermittelherstellung, Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen verursacht werden.
Zur Beantwortung der Frage, ob diese Belästigungen erheblich sind, wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) angewendet. Sie findet mittlerweile seit über zehn Jahren bundesweit Anwendung und hat sich in einer großen Zahl von Fällen bewährt und für Rechtssicherheit gesorgt.
Ihr Nutzen
Unsere erfahrenen Experten erläutern die wirkungsbezogenen Grundlagen der GIRL und stellen ihre Anwendung in der Praxis dar. Sie stellen die Ermittlung von Geruchsemissionen (Olfaktometrie) und -immissionen (Raster-, Fahnenbegehung, Ausbreitungsrechnung) vor und gehen anhand von Einzelbeispielen auf spezielle Geruchsprobleme in unterschiedlichen Branchen ein. Auch auf die aktuelle Rechtsprechung wird eingegangen.
Einen besonderen Schwerpunkt stellen aktuelle Bewertungs- und Auslegungsfragen zur GIRL und sofern erfolgt, die geplante Aufnahme der GIRL in die TA Luft und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen dar.