VORSCHRIFTEN RECHTSSICHER UMSETZTEN
Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponierichtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:
⦁ Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
⦁ Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
⦁ Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
⦁ Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
⦁ die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.
In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im Wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre monatsgenau, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene eintägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt.
Während des Seminars wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien umfassend vorgestellt und diskutiert. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.