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KA009 KA009
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Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht/Immissionsschutz)

Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle Zusätzlich: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Beschreibung

Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht/Immissionsschutz)
Seminar

Fachkundige Personen gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslerhrgang besuchen (§ 11 EfbV).

Fachkundige Personen gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung (Sammler, Beförderer, Händler, Makler gefährlicher Abfälle) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle drei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen.

Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV
und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.

Außerdem ist dieser Lehrgang auch als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß der § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV bundesweit behördlich anerkannt.

Themen

  • Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
    • Neue Vorgaben der EU zum Abfallrecht
    • Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
    • Neue Verordnungen
    • Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
    • in der Praxis / Zweifelsfragen
  • Immissionsschutz in Abfallentsorgungs- und Recyclingbetrieben
    • Aktuelle Anforderungen an
      genehmigungsbedürftige Anlagen
    • Anzeige- und Genehmigungsverfahren
    • Vorbereitung auf behördliche Anlageninspektionen
    • Umsetzung der Störfallverordnung
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

Alle Personen (Abfallentsorger, Recycler, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler, Abfallmakler), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.

Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV.

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Rainer Geesmann, Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Köln
  • Dr. Anno Oexle, Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Köln

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
685,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
615,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.