Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht/Immissionsschutz)
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle Zusätzlich: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Aktuell werden keine Termine angeboten.
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle Personen (Abfallentsorger, Recycler, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler, Abfallmakler), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.
Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gemäß der § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV.
Themen/Programm
Themen/Programm
- Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
- Neue Vorgaben der EU zum Abfallrecht
- Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
- Neue Verordnungen
- Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
- in der Praxis / Zweifelsfragen
- Immissionsschutz in Abfallentsorgungs- und Recyclingbetrieben
Aktuelle Anforderungen an
genehmigungsbedürftige Anlagen- Anzeige- und Genehmigungsverfahren
- Vorbereitung auf behördliche Anlageninspektionen
- Umsetzung der Störfallverordnung
Anerkennungen
Anerkennungen
- Immissionsschutzbeauftragte
- Verantwortliche Person Entsorgungsfachbetrieb
- Verantwortliche Person Beförderungserlaubnis
- Verantwortliche Person Maklererlaubnis
- Verantwortliche Person Händlererlaubnis
- Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV, § 5 AbfAEV