Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen. Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
- Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung
- Abfalltransporte
- Aktuelles Abfallrecht und Arbeitssicherheit
- Aktuelles Abfallrecht und Immissionsschutz
Jeweils 2 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV
und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Außerdem ist dieser Lehrgang auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß der §§ 59, 60 und § 9 AbfBeauftrV bundesweit behördlich anerkannt.