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Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)

Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)

Beschreibung

Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)
Seminar

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen. Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:

  • Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung (Kurs-Nr.: KA002)
  • Abfalltransporte (Kurs-Nr.: KA004)
  • Aktuelles Abfallrecht und Immissionsschutz (Kurs-Nr.: KA009)

Jeweils 2 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV
und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.

 

Themen

  • Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
    • Neue Vorgaben der EU zum Abfallrecht
    • Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
    • Neue Verordnungen
    • Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis / Zweifelsfragen
  • Abfallrechtliche Überwachung: Neuigkeiten und aktuelle Frage- und Problemstellungen
    • Abfallverzeichnis-Verordnung, Nachweis-Verordnung, Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung
    • Einstufung und Deklaration von Abfällen
    • Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register
    • Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

Alle Personen (Abfallentsorger, Recycler, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler, Abfallmakler), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.

Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.

Dozenten/Dozentinnen

  • Johannes Klausen, Krefeld
  • Dr. Markus W. Pauly, PAULY Rechtsanwälte, Köln

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
690,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
620,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.