Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im sonstigen relevanten Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmer/-innen die Ansätze zur Praxisumsetzung. Am 2. Lehrgangstag geht es um das Kernthema in den meisten Entsorgungs- und Recyclingbetrieben, die abfallrechtliche Überwachung und Stoffstromkontrolle. Die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung, die Durchführung des Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahrens sowie die Registerführung werden anhand von Fallbeispielen detailliert besprochen. Gerne greifen die Referenten auch Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer/-innen auf und diskutieren mit diesen Lösungsmöglichkeiten.
Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen, Makler/-innen und Entsorger/-innen gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle Personen (Abfallentsorger/-innen, Recycler/-innen, Abfallsammler/-innen, Abfallbeförderer/-innen, Abfallhändler/-innen, Abfallmakler/-innen), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.
Die Veranstaltung eignet sich auch zur Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Themen/Programm
Themen/Programm
Neuigkeiten und Entwicklungen im Kreislaufwirtschafts- und Umweltrecht sowie aktuelle Rechtsprechung, u.a.
- Neue Vorgaben der Europäischen Union zum Kreislaufwirtschaftsrecht
- Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland
- Neue Gesetze und Verordnungen für die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung
- Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die betriebliche Praxis
- Klärung von Zweifelsfragen
Abfallrechtliche Überwachung — Neuigkeiten und aktuelle Frage- und Problemstellungen
Einstufen von Abfällen, Zuordnen von Abfallschlüsselnummern, Entscheidung: gefährlicher
oder nicht gefährlicher Abfall- Entsorgungsnachweisverfahren/ Sammelentsorgungsverfahren
- Begleitscheinverfahren/ Übernahmescheinverfahren
- Führen von Registern
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
- Anzeige bzw. Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen
- Lösungen für häufige Frage- und Problemstellungen
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Ralf Kaminski, Rechtsanwalt und Partner, avocado rechtsanwälte, Köln
- Edmund Schwarzenberger, Geschäftsführer, es - Kompetenz in Abfallnachweisführung, Aukrug
Anerkennungen
Anerkennungen
- Verantwortliche Person Entsorgungsfachbetrieb
- Verantwortliche Person Beförderungserlaubnis
- Verantwortliche Person Maklererlaubnis
- Verantwortliche Person Händlererlaubnis
- Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV, § 5 AbfAEV
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
| Online-Teilnahme | |
|---|---|
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Regulär*
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675,00 €
|
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
605,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.