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Kreislaufwirtschaftsrecht aktuell 2024

Praxiswichtige Neuerungen und Trends für Erzeuger, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger – Umsetzung des aktuellen Kreislaufwirtschaftsrechts

Beschreibung

Kreislaufwirtschaftsrecht aktuell 2024
Seminar

Lösungsansätze für aktuelle Frage- und Problem­stellungen — Vorbereitung auf weitere Entwicklungen


Das Jahr 2024: Der Ukraine-Krieg hält an. Die politischen Aktivitäten der EU sowie der Bundesregierung zur Stabilisierung der Energieversorgung haben auch die Frage des sparsamen Umgangs mit Ressourcen stärker ins Bewusstsein gebracht. Auch deshalb ist die Kreislaufwirtschaft von der EU mit Hochdruck in zahlreichen Strategien und Regelungsvorschlägen weiterent-wickelt worden. Hierauf bauen auch die Aktionen des Bundes-umweltministeriums (BMUV) auf. Der Prozess zu einer Erarbeitung einer „Nationalen Kreislauf­wirtschaftsstrategie“ ist in vollem Gange und wird in den „Stakeholder-Dialog“ gehen. Darüber hinaus werden künftige Rechtsetzungs­vorhaben vorbereitet, die unter dem Eindruck einer parallelen EU-Rechtsetzung stehen. Ein Beispiel dafür ist die durch den aktuellen Entwurf einer EU-VerpackungsVO überlagerte Revision des VerpackungsG, dass die Einführung des „chemischen Recyclings“, Mehrwegvorgaben und Recyclatanforderungen vorsieht.

Auch die effiziente Umsetzung des am 27.10.2020 in Kraft getretenen KreislaufwirtschaftsG bleibt ein zentrales Anliegen. Erste Verordnungen sind auf dieser Grundlage bereits in Kraft getreten, wie die Einweg­kunststoff-VerbotsVO sowie die Einwegkunststoff-Kenn­zeichnungsVO. Nunmehr befindet sich Einwegkunststoff­fondsgesetz, dass die Kostentragung für das Littering regelt, im Gesetzgebungsverfahren.

Das BMUV hat zudem Auslegungs­hilfen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen mit den Ländern abgestimmt, die jetzt Grundlage des Vollzuges sind. Weiterhin gibt es zahlreiche Frage- und Problemstellungen bei der Umsetzung der Rechtsvorgaben aus der jüngeren Zeit: u.a. GewerbeabfallVO, VerpackungsG, Elektro- und ElektronikgeräteG.

Zahlreiche weitere Rechtsvorgaben sind in der Entwicklung und werden vorgestellt: u.a. AltölVO, AltholzVO, BatterieG, DeponieVO, BioabfallVO. Von besonderer Bedeutung ist die Mantel- bzw. ErsatzbaustoffVO, die zum 01.08.2023 in Kraft treten wird. Eine Novelle ist bereits auf dem Weg.

Der Workshop informiert Sie aus erster Hand praxisnah über die aktuellen Entwicklungen und Trends und zeigt Ihnen hierfür entsprechende Handlungsoptionen für die Umsetzung auf. Gerne nehmen die Referenten Beispiele aus der betrieblichen Praxis auf und diskutieren diese mit Ihnen.

Themen

  • Die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ — erste Überlegungen und der Stand des Verfahrens
  • Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    • Die EU-Vorgaben des Legislativpakets der Kommission
    • Neue Regelungen im Kreislaufwirtschafts­gesetz
    • Planung neuer Rechtsverordnungen
    • Neue Vollzugsleitfäden
    • EU-Einwegkunststoff-Richtlinie und deutsche Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie das geplante EWK-Fondsgesetz
  • Green Deal und Abfall: Was kommt auf die deutsche Kreislaufwirtschaft zu? (u.a. Entwürfe der EU-BatterieVO, der EU-VerpackungsVO und der VVA sowie die Planungen für die Novelle der AbfRRL )
  • Vollzug und Anwendung des aktuellen Kreislaufwirtschaftsrechtes
    • Erzeugerbegriff des KrWG
    • Abgrenzung Abfall/ Nebenprodukt
    • Ende der Abfalleigenschaft
    • 5-stufige Abfallhierarchie
    • Getrenntsammlungpflichten
    • Recycling- und Verwertungsquoten
    • Überlassungs- und Andienungspflichten
    • Gewerbliche Sammlungen
    • Freiwillige Rücknahme von Abfällen
  • Umsetzung weiterer Gesetze und Verordnungen
    • Verpackungsgesetz
    • Gewerbeabfallverordnung
    • Klärschlammverordnung
  • Aktuelle Weiterentwicklungen
    • NEU! Mantel- bzw. Ersatzbaustoffverordnung
    • Verpackungsgesetz
    • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
    • Batteriegesetz
    • Altölverordnung
    • Altholzverordnung
    • Deponieverordnung
    • Bioabfallverordnung
  • Grenzüberschreitende Abfallentsorgung: Die aktuellen Entwicklungen im Vollzug und der Fortschreibung der Verbringungsverordnung (VVA) der EU
    • Wesentliche Änderungen
    • Neue Anlaufstellenleitlinien
  • Haftungsrisiken bei der Abfallentsorgung — Entwicklungen
  • Aktuelles zum Thema „Richtige Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

  • Verantwortliche Personen aus der Entsorgungs-
    und Recyclingwirtschaft
  • Verantwortliche Personen aus Gewerbebetrieben
    und Industrieunternehmen
  • Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Mitarbeiter/-innen der Abfallbehörden und
    öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Ralf Kaminski, avocado rechtsanwälte, Köln
  • Dr. Frank Petersen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
580,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
525,00 €
Behörden*
410,00 €
Kommunen*
410,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.