
Nach den Vorschriften der EG–Wasserrahmenrichtlinie müssen Fließgewässer im Regelfall einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich gewässertypspezifische, sich selbst reproduzierende Fischbestände, auch an Wanderfischen, vorhanden sein müssen.
Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme gem. EG –Wasserrahmenrichtlinie behindern die an einem Großteil der Gewässer vorhandenen Querbauwerke die Entwicklung gewässertypspezifischer, sich selbst reproduzierender Wanderfischbestände. Der Umbau der Querbauwerke zu Sohlrampen oder der Bau von Fischaufstiegsanlagen sind Möglichkeiten dem entgegenzuwirken.
Ihr Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen ihre langjährigen Erfahrungen mit der Planung, dem Entwurf und der Funktionskontrolle solcher Umbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
08:30 Uhr
Begrüßung/Einführung:
DR. SEBASTIAN EMDE, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
08:45 Uhr
Planung von Fischaufstiegsanlagen gemäß Regelwerke. Die wichtigsten Anforderungen sowie damit verbundenen Herausforderungen anhand von Fallbeispielen
DR. ANDREAS HOFFMANN, Büro für Umweltplanung, Gewässermanagement und Fischerei, Bielefeld
09:55 Uhr
Weiterführende Methoden und Empfehlungen zur Planung von Fischaufstiegsanlagen
PROF. DR. BORIS LEHMANN, Technische Universität Darmstadt
11:10 Uhr
Kaffeepause
11:25 Uhr
Qualitätssicherung und Monitoring bei Sonderbauweisen zum Fischaufstieg am Beispiel des Fischliftsystems Baldeney
MARKUS KÜHLMANN, Ruhrverband