Nach den Vorschriften der EG–Wasserrahmenrichtlinie müssen Fließgewässer im Regelfall einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich gewässertypspezifische, sich selbst reproduzierende Fischbestände, auch an Wanderfischen, vorhanden sein müssen.
Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme gem. EG –Wasserrahmenrichtlinie behindern die an einem Großteil der Gewässer vorhandenen Querbauwerke die Entwicklung gewässertypspezifischer, sich selbst reproduzierender Wanderfischbestände. Der Umbau der Querbauwerke zu Sohlrampen oder der Bau von Fischaufstiegsanlagen sind Möglichkeiten dem entgegenzuwirken.
Fischdurchgängigkeit an Querbauwerken
Planung von Fischaufstiegsanlagen, Qualitätssicherung
Beschreibung
Beschreibung

Seminar
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen ihre langjährigen Erfahrungen mit der Planung, dem Entwurf und der Funktionskontrolle solcher Umbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, der Wasserverbände sowie von Ingenieurbüros.
Themen/Programm
Themen/Programm
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Sebastian Emde, LAVE, Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Recklinghausen
- Rita Keuneke, Aachen
- Markus Kühlmann, Sachverständiger Fischerei; Abt. Flussgebietsmanagement, Ruhrverband, Möhnesee
- Prof. Dr. Boris Lehmann, TU Darmstadt Institut IWAR, Darmstadt
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
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430,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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415,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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325,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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395,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.