Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen, durchführen, überwachen oder verantworten, haben besondere Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. Die TRGS 524 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) wurde im Juli 2026 neu gefasst und konkretisiert die Anforderungen an die „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung. Darüber hinaus werden auch die notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen der Beteiligten beschrieben.
Dieses Seminar dient dem Nachweis der speziellen Fachkunde auf Grundlage der Neufassung aus Juli 2026. Die Teilnehmer/ -innen erwerben fundierte Kenntnisse zu Gefährdungen durch Gefahrstoffe, den aktuellen rechtlichen Grundlagen sowie zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Neben den theoretischen Grundlagen liegt der Fokus auf der praxisnahen Umsetzung der Anforderungen. Behandelt werden insbesondere die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, Verantwortlichkeiten und Koordination, Arbeits- und Sicherheitsplanung, Unterweisung und Dokumentation sowie die Auswahl und Wirksamkeitskontrolle geeigneter Schutzmaßnahmen.
Weiterhin wird auch die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 101-004 (ehemals BGR 128) berücksichtigt. Beide Regelwerke stehen dabei nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich sinnvoll, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden im Seminar die Inhalte beider Regelwerke gemeinsam behandelt.