Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen, durchführen, überwachen oder verantworten, haben besondere Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 definiert hierfür verbindliche Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus stellt sie Voraussetzungen an die Qualifikation der Beteiligten.
Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt. Dieses Seminar dient dem Nachweis der speziellen Fachkunde nach TRGS 524 für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Sie erhalten fundierte Kenntnisse über Gefährdungen durch Gefahrstoffe, rechtliche Grundlagen, technische, organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen.
Neben den theoretischen Grundlagen liegt der Fokus auf der praxisnahen Umsetzung der TRGS 524, einschließlich Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplanung, Unterweisung, Dokumentation und Koordination.
Zusätzlich findet in der Praxis auch die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 101-004 (ehemals BGR 128) Anwendung. Beide Regelwerke stehen dabei nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich sinnvoll, umein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Aus deisem Grund werden im Seminar die Inhalte beider Regelwerke gemeinsam behandelt.