Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren auf Baustellen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist ein zentraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Bereits in der Planungsphase werden die Weichen für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz während der Bauausführung sowie für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage gestellt. Der Lehrgang vermittelt die grundlegenden arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) 30 und bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) nach Baustellenverordnung vor.
Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des SiGeKo sowie die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen auf Baustellen.
Anhand praxisnaher Beispiele, Übungen und Fallstudien werden die vermittelten Inhalte vertieft und auf typische Situationen aus dem Baustellenalltag übertragen. Der Lehrgang schafft damit eine fundierte Grundlage für die spätere Tätigkeit als SiGeKo und bildet den Einstieg in eine qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach den Anforderungen der RAB 30, Anlage B.
Hinweis: Für die Teilnahme am Lehrgang werden grundlegende baufachliche Kenntnisse empfohlen. Diese können insbesondere durch ein Studium (z. B. Architektur oder Bauingenieurwesen), eine technische Ausbildung (z. B. Technikerin bzw. Techniker), einen Meisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation im Bauwesen erworben worden sein.
Der Lehrgang umfasst 32 Lerneinheiten à 45 Minuten und vermittelt ausschließlich die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß Anlage B der RAB 30. Für die spätere Tätigkeit als geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 sind darüber hinaus baufachliche Kenntnisse sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben entsprechend den vorgesehenen Koordinationsaufgaben nachzuweisen. Qualifikationsanforderungen ergeben sich aus Abschnitt 4 der RAB 30 sowie den Erläuterungen der Anlage A. Für die vollständige Qualifikation als geeigneter Koordinator nach RAB 30 sind darüber hinaus die speziellen Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C erforderlich. Über die Eignung für ein konkretes Bauvorhaben entscheidet der Bauherr.
Prüfung: Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat über den Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß RAB 30, Anlage B.