Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren auf Baustellen
Der Aufbaulehrgang richtet sich an Personen, die ihre Qualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator weiterentwickeln und ihre Handlungskompetenz für anspruchsvolle Bauvorhaben ausbauen möchten. Aufbauend auf den arbeitschutzfachlichen Grundlagen gem. RAB 30 vertieft der Lehrgang die speziellen Koordinatorenkenntnisse und vermittelt diese praxisnah anhand komplexer Projektsituationen.
Im Mittelpunkt stehen die frühzeitige Integration von Arbeitsschutzbelangen in Planungs- und Ausführungsprozesse, die Koordination mehrerer Gewerke sowie die Entwicklung wirksamer Maßnahmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen während der Bauausführung und bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. Darüber hinaus werden die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plänen) sowie die zielgerichtete Kommunikation mit Bauherrschaft, Planungsbeteiligten und ausführenden Unternehmen behandelt.
Praxisorientierte Übungen, Fallbeispiele und Projektarbeiten stärken die Fähigkeit, Koordinationsaufgaben auch bei komplexen Bauvorhaben sicher, strukturiert und lösungsorientiert wahrzunehmen. So erwerben die Teilnehmer:innen die speziellen Koordinatorenkenntnisse gemäß Anlage C der RAB 30 und erweitern ihre fachliche sowie organisatorische Handlungskompetenz für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B. Darüber hinaus werden grundlegende baufachliche Kenntnisse sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben empfohlen.
Der Lehrgang umfasst 32 Lerneinheiten à 45 Minuten und vermittelt ausschließlich die speziellen Koordinatorenkenntnisse gemäß Anlage C der RAB 30. Für die vollständige Qualifikation als geeigneter Koordinator nach RAB 30 sind zusätzlich die baufachlichen Voraussetzungen gem. Abschnitt 4 der RAB 30 zu erfüllen. Über die Eignung für ein konkretes Bauvorhaben entscheidet der Bauherr.
Prüfung: Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat über den Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C.