Was ändert sich mit der Neufassung der TRGS 524 – und was bedeutet ihre Einführung für die Praxis?
Die „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 524 zu „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ wurde im Juli 2026 umfassend überarbeitet. Für Personen, die mit der Gefährdungsbeurteilung, Planung, Durchführung oder Überwachung von Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen befasst sind, ergeben sich daraus wichtige Konkretisierungen für die berufliche Praxis.
Zur Aufrechterhaltung der bereits erworbenen Fachkunde nach Anlage 2A der TRGS 524 sind die erworbenen Fachkenntnisse regelmäßig durch qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen aufzufrischen.
Auch die DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereich“ (ehemals BGR 128) bleibt in diesem Zusammenhang relevant: Die dort nach Anhang 6A oder 6B erworbene Sachkunde wird in der Neufassung der TRGS 524 ausdrücklich als Nachweis entsprechender Kenntnisse anerkannt. Beide Regelwerke stehen dabei nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich sinnvoll, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden im Seminar die Inhalte beider Regelwerke gemeinsam behandelt, wobei der Schwerpunkt auf den Neuerungen der TRGS liegt.
Auch auf Grund der Neuerungen im Gefahrstoffrecht sollten insbesondere Personen, die vor 2005 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. die Vorgängerversion ZH 1/183 absolviert haben, in denen die Bewertung von Gefahrstoffen und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch eine andere Gewichtung hatte, ihr Wissen dahingehend erweitern. Die Fortbildung bietet eine Gelegenheit, vorhandenes Wissen an den aktuellen Stand der Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen anzupassen.
Hinweis:
Da es sich um eine verpflichtende Veranstaltung zur Auffrischung der Fachkunde handelt, ist während der gesamten Veranstaltungsdauer die Kamera eingeschaltet zu halten. Für die Anerkennung der Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist der Nachweis der zugrunde liegenden Erstausbildung erforderlich.