Sachverständige i. S. d. § 18 BBodSchG spielen im Bodenschutz und in der Altlastenbearbeitung eine zentrale Rolle. Ihre besondere fachliche Qualifikation kann dazu beitragen, komplexe Sachverhalte fundiert aufzubereiten, Verfahren fachlich zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern, Gutachtern und Behörden auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Gerade für Vollzugsbehörden ist der qualifizierte Einsatz solcher Sachverständiger von besonderer Bedeutung, da er die fachliche Qualität von Gutachten stärkt, die Nachvollziehbarkeit von Bewertungen verbessert und zu einer rechtssicheren Verfahrensbearbeitung beitragen kann.
Die Veranstaltung gibt einen strukturierten Überblick über die Bedeutung von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG für das Land Nordrhein-Westfalen, über die Regelungen zur Zulassung in NRW sowie über die unterschiedlichen Anerkennungs- und Zulassungswege in den Bundesländern. Darüber hinaus werden die fachlichen Anforderungen in den einzelnen Sachgebieten erläutert und der aktuelle Stand zum Begriff der „Personen mit vergleichbarer Sachkunde“ eingeordnet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem praktischen Nutzen für Behörden und Auftraggeber. Aus Sicht der Vollzugsbehörden wird beleuchtet, welche Erwartungen mit dem Einsatz entsprechend qualifizierter Sachverständiger verbunden sind und welchen Beitrag diese zur Qualitätssicherung, zur Plausibilisierung fachlicher Aussagen und zur effizienten Bearbeitung bodenschutzrechtlicher Fragestellungen leisten können. Ergänzend wird die Perspektive der Sachverständigen selbst aufgegriffen, um die Randbedingungen ihres Einsatzes ebenso zu beleuchten wie Möglichkeiten, ihre besondere Qualifikation in Vergabeprozessen angemessen zu berücksichtigen.
Ziel der Veranstaltung ist es, ein klares Verständnis für die Rolle, die Qualifikation und den Mehrwert von Sachverständigen i. S. d. § 18 BBodSchG zu vermitteln und insbesondere Behörden und Auftraggebern eine fundierte Orientierung für deren sachgerechten Einsatz zu geben.