Die beauftragten Personen, wie beispielsweise Disponenten oder Lagerleiter, übernehmen in eigener Verantwortung Unternehmerpflichten. Sie müssen über gefahrgutrechtliche Kenntnisse verfügen und diese durch zu wiederholende Schulungen nachweisen.
Im Verlauf dieses zweitägigen Seminars werden komprimiert die Grundkenntnisse vermittelt, die Sie zur rechtsicheren Erledigung Ihrer Aufgaben benötigen. Hierzu gehört u.a. die Handhabung der Teile 1 bis 9 des ADR. Durch Übungsbeispiele werden diese Kenntnisse vertieft.
Hinweis: Als Arbeitsunterlage erhalten die Teilnehmer die Vorschriftensammlung vom Verkehrsverlag Fischer "Gefahrgut Straße 2025".