Nordrhein-Westfalen setzt auf einen beschleunigten Ausbau der Windenergie. Im Rahmen einer Ausbauoffensive schafft das Land die Voraussetzungen für mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen bis 2027.
Viele Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen haben sich in den letzten Jahren verändert. Damit die Genehmigungen schnell und zugleich rechtssicher erteilt werden können, sind Kenntnisse über aktuelle rechtliche Neuerungen und spezielle Fachfragen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren eine wichtige Voraussetzung.
Der Aufbaulehrgang richtet sich an Teilnehmer/-innen mit Grundkenntnissen und greift aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht und im Baurecht auf.:
- Regelungen zum Repowering im Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen
- Beschleunigungsgebiete und isolierte Positivplanung
- Schallimmissionsschutz
- Spezielle Anforderungen im Umfeld von Störfallanlagen
Neben den Fachvorträgen bietet die Fortbildung ausreichend Raum zum Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.
Für Einsteiger/-innen zu diesem Thema bieten wir auch ein Grundlagenseminar (UA077) an.