Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. NRW hat daher für die Windenergie eine Ausbauinitiative gestartet mit dem Ziel, dass in den kommenden fünf Jahren mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen errichtet werden. Unter anderem sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht und damit beschleunigt werden.
Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Dabei spielen lärmtechnische Fragestellungen eine besondere Rolle.
Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar. Das Grundlagenseminar stellt die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie dem Immissionsschutzrecht vor und erläutert deren Anwendung und Auslegung ausführlich und praxisnah.
Der Bund hat zuletzt ein umfangreiches Gesetzespaket auf dem Weg gebracht, mit dem Anreize zum Ausbau der Windenergie gesetzt und Hemmnisse abgebaut werden sollen. Auch NRW hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Windenergieausbau zu erleichtern. Daher soll bereits im Grundlagenseminar auf Neuerungen im Bau- und Planungsrecht wie auch im Immissionsschutzrecht eingegangen werden. Das Seminar nimmt u.a. Bezug auf die neue Planungssystematik des Wind-an-Land-Gesetzes zur Bereitstellung von Flächen, die EU-Notfallverordnung, den aktualisierten Genehmigungsleitfaden des MUNV und die Vollzugshilfe zu § 16 b BImSchG.
Während des Aufbauseminars werden spezielle und weitere aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen in der Technik und in der Rechtsprechung aufgegriffen und vertieft erörtert.
Während des Seminars bieten sich Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch.