Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energiewende notwendige Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben in einem deutlichen Zielkonflikt mit den Naturschutzbelangen stehen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen, was zu erheblichen Problemen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen kann.
Das NRW-Umweltministerium (MULNV) hat im November 2017 den aktualisierten Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ behördenverbindlich eingeführt.
In dem Leitfaden wird dargelegt, auf welche Weise die europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange bei der Planung von Windenergie-Konzentrationszonen sowie in den WEA-Genehmigungsverfahren pragmatisch und zugleich naturschutzfachlich und -rechtlich angemessen berücksichtigt werden können. Zielsetzung des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie die der rechtssicheren Umsetzung der Artenschutzprüfung (ASP) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei der Planung und Genehmigung von WEA.
In der Veranstaltung wird der Leitfaden mit allen relevanten Neuerungen gegenüber der ersten Fassung aus dem Jahr 2013 vorgestellt. Zusätzlich fließen neueste Erkenntnisse aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Themenkomplex „Windenergie / Arten- und Habitatschutz“ mit ein.
Ziel der Veranstaltung ist es, für den Zielkonflikt zwischen Windenergienutzung und Naturschutz zu sensibilisieren, und für die Planungs- und Genehmigungspraxis konkrete Lösungsvorschläge vorzustellen. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionsschutz-, Planungs- und Landschaftsbehörden sowie von Antragstellern und Gutachterbüros, die sich mit der Planung und Genehmigung von WEA und Windenergie-Eignungsbereichen/-Konzentrationszonen beschäftigen.