Suchen
Suche

Veranstaltungs-Suche

Kursnummer UA078
Hintergrundbild
Sie sind hier:

Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen — Aufbauseminar Wappenseminare durch das BEW

Aufbauseminar für Planer, Anlagenbetreiber sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Beschreibung

Seminar

Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. NRW will mit einer Ausbauinitiative die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Unter anderem sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht und damit beschleunigt werden.

Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Für Projektierer, Anlagenbetreiber, Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich hieraus eine Vielzahl von Fragestellungen.

Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar:

Das Grundlagenseminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug werden ausführlich und praxisnah erläutert.

Während des Aufbauseminars werden die jüngsten Regelungen im Baurecht und spezielle fachliche Fragestellungen aufgegriffen und vertieft erörtert. Das Aufbauseminar befasst sich u.a. mit den Regelungen zum Repowering im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie (RED-III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz, den bauordnerischen Anforderungen, der isolierten Positivplanung, dem Schallimmissionsschutz und den speziellen Anforderungen im Umfeld von Störfallanlagen.

Neben den Vorträgen bieten sich ausreichend Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.

Zielgruppe

Windkraftanlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Vertreter/-innen von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden.

Themen/Programm

Das Programm für 2026 befindet sich aktuell in Planung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus 2025.


9:00
Begrüßung

BEW/Dr. Stöcker-Meier


9:15 bis 9:45
Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven bei der Erzeugung von Windenergie

Dr. Achim Dahlen


9:45 bis 10:45
Aktuelle Rechtsfragen im Immissionsschutzrecht bei Windenergie (Verfahren)

Antje Koch


10:45 bis 11:00
Kaffeepause


11:00 bis 11:45
Aktuelle Entwicklungen im Planungsrecht (u.a. Beschleunigungsgebiete und isolierte Positivplanung)

Dr. Martin Schröder (angefragt)


11:45 bis 12:45
Mittagspause


12:45 bis 13:15
WEA in der Nähe von Störfallanlagen

Andrea Gerstner


13:15 bis 14:00
Bauordnungsrecht

Tanja Goldner (angefragt)


14:00 bis 14:15
Kaffeepause


14:15 bis 15:15
Aktuelle Fragen aus der Praxis

Monika Agatz

15:15 bis 16:15
Messung und Beurteilung von WEA-Geräuschen
Oliver Bunk (angefragt)

Dozenten/Dozentinnen

  • Monika Agatz, Referat V-8 „Immissionsschutz bei erneuerbaren Energien“, Kreis Borken, Borken
  • Dr. Achim Dahlen, Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Andrea Gerstner, Fachbereich 75 „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und -verladung“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Essen
  • Dr. Elke Stöcker-Meier, Referatsleiterin, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
610,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
550,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.