Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Bei der Errichtung und beim Betrieb von Windenergieanlagen wird dafür Sorge getragen, dass die Anlagen keine negativen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter (z.B. Gesundheitsschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz) hervorrufen. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dient der umfassenden Detailprüfung aller Belange.
Beim Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Dabei spielen lärmtechnische Fragestellungen eine besondere Rolle.
Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar. Das Grundlagenseminar stellt die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie dem Immissionsschutzrecht vor und erläutert deren Anwendung und Auslegung ausführlich und praxisnah.
Während des Aufbauseminars werden spezielle und aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen in der Technik und in der Rechtsprechung aufgegriffen und vertieft erörtert. Aktuelle Themen sind die überarbeiteten LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen, Infraschall und der Einfluss von Windenergieanlagen auf seismologische Stationen. Das Seminar nimmt Bezug auf den Windenergieerlass aus dem Jahr 2018. Darüber hinaus bieten sich Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch.