
Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Bei der Errichtung und beim Betrieb von Windenergieanlagen wird dafür Sorge getragen, dass die Anlagen keine negativen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter (z.B. Gesundheitsschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz) hervorrufen. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dient der umfassenden Detailprüfung aller Belange.
Beim Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Dabei spielen lärmtechnische Fragestellungen eine besondere Rolle.
Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar. Das Grundlagenseminar stellt die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie dem Immissionsschutzrecht vor und erläutert deren Anwendung und Auslegung ausführlich und praxisnah. Das Seminar nimmt u.a. Bezug auf den neuen Genehmigungsleitfaden des MULNV und die Vollzugshilfe zu § 16 b BImSchG.
Während des Aufbauseminars werden spezielle und aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen in der Technik und in der Rechtsprechung aufgegriffen und vertieft erörtert.
Themen sind u.a. die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen, die FGW Richtlinie TR 1 Rev. 19, der
Infraschall sowie aktuelle Verfahrenserleichterungen und materielle Erleichterungen beim Repowering. Darüber hinaus bieten sich Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch.