Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. NRW will mit einer Ausbauinitiative die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Unter anderem sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht und damit beschleunigt werden.
Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Für Projektierer, Anlagenbetreiber, Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich hieraus eine Vielzahl von Fragestellungen.
Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar:
Das Grundlagenseminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug werden ausführlich und praxisnah erläutert.
Während des Aufbauseminars werden die jüngsten Regelungen im Baurecht und spezielle fachliche Fragestellungen aufgegriffen und vertieft erörtert. Das Aufbauseminar befasst sich u.a. mit den Regelungen zum Repowering im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie (RED-III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz, den bauordnerischen Anforderungen, der isolierten Positivplanung, dem Schallimmissionsschutz und den speziellen Anforderungen im Umfeld von Störfallanlagen.
Neben den Vorträgen bieten sich ausreichend Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.
Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen — Grundlagenseminar
Grundlagenseminar für Planer, Anlagenbetreiber sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Windkraftanlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Vertreter/-innen von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden.
Themen/Programm
Themen/Programm
9:00
Begrüßung
BEW/ Dr. Stöcker-Meier
9:15 bis 10:15
Verfahrensrecht bei WEA
Antje Koch
10:15 bis 11:00
Genehmigung und Überwachung von WEA in der Praxis, Teil 1
Monika Agatz
11:00 bis 11:15
Kaffeepause
11:15 bis 12:15
Artenschutz
Carolin Dierkes
12:15 bis 13:15
Mittagpause
13:15 bis 14:00
Genehmigung und Überwachung von WEA in der Praxis, Teil 2
Monika Agatz
14:00 bis 15:00
Steuerung von WEA
Dr. Andreas Linkamp (angefragt)
15:00 bis 15:15
Kaffeepause
15:15 bis 16:15
Schallimmissionsschutz bei WEA
Markus Heek (angefragt)
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Monika Agatz, Referat V-8 „Immissionsschutz bei erneuerbaren Energien“, Kreis Borken, Borken
- Carolin Dierkes, Referat III-3 Natura 2000, Verträglichkeitsprüfungen, Energiewende, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Antje Koch, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Dr. Elke Stöcker-Meier, Referatsleiterin, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
610,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
550,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
325,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
95,00 €
|
|
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
325,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.