Die Windenergie leistet als Element der Erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. Nordrhein-Westfalen verfolgt mit einer Ausbauoffensive das Ziel, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Ein zentraler Baustein dieser Offensive ist die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist komplex und erfordert bei Planern, Antragstellern sowie Behörden fundierte Kenntnisse im Immissionsschutzrecht, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie praktische Erfahrung. Daraus ergeben sich in der Praxis viele Fragen – insbesondere für Projektierer, Anlagenbetreiber sowie Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Der Lehrgang vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug ausführlich und praxisnah erläutert.
Neben den Fachvorträgen bietet die Fortbildung ausreichend Zeit zum Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.
Aufbauend auf den Inhalten dieses Seminars wird ein Aufbauseminar (UA078) angeboten, in dem aktuelle Neuerungen im Bau- und Immissionsschutzrecht sowie spezielle Fachthemen (u. a. Repowering, RED III, Schallimmissionsschutz, WEA in der Nähe von Störfallanlagen) vertieft behandelt werden.